Schulordnung 

 

Allgemeines

In der Schule brauchen wir Regeln, um sinnvoll miteinander arbeiten und möglichst konfliktfrei zusammenleben zu können.

Deshalb nehmen alle Beteiligten aufeinander Rücksicht und unterstützen sich gegenseitig.

Alle Einrichtungen, Geräte und Schulsachen werden sorgfältig behandelt.

Gegenstände,  die die körperliche Sicherheit gefährden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Spielzeugpistolen ohne Munition dürfen jedoch zu Fasching mitgebracht werden.

Kann ein Schulkind nicht am Unterricht teilnehmen, wird die Schule möglichst umgehend persönlich, telefonisch, schriftlich (evtl. auch e-mail oder Fax) oder über MitschülerInnen benachrichtigt.

Beurlaubungen müssen vorher von der Schule genehmigt sein.

 

Empfehlungen für den Schulweg

Auf dem Schulweg nehmen alle Kinder aufeinander Rücksicht, sie bedrohen und schlagen sich nicht.

Für einen sicheren Schulweg ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten und Straßen, wenn möglich an durch Ampeln gesicherten Überwegen zu überqueren (z. B Verdistr.).

 

Verhalten auf dem Schulgelände und in der großen Pause

Der Parkplatz und die Auffahrt gehören nicht zum Schulweg und sind auch kein Spielplatz, denn einparkende und herausfahrende Autos können Kinder gefährden.

Wir wollen so weit wie möglich Müll vermeiden und benutzen Vesperdosen und Trinkflaschen. Ansonsten werfen wir Müll nur in die dafür vorgesehenen Behälter.

Für das Fußballspielen ist der Bolzplatz vorgesehen. Der Benutzerplan hängt in der Pausenhalle.

Wir stören andere Kinder nicht beim Spielen. Wir achten darauf, dass alle Spielsachen wieder in die Pausenkisten zurückgelegt werden.

Bei Regenwetter verbleibt das Pausenspielzeug im Klassenzimmer.

Wegen der Verletzungsgefahr ist Schneeballwerfen und Schleifen sowie auch Klettern auf Gittern und Mauern (besonders in der Auffahrt) nicht erlaubt.

Ferner gehören Skateboards und Fahrräder während der Unterrichtszeiten nicht auf den Schulhof.  

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit der sogenannten Klassenöffnungszeit: Dritt- und Viertklässler gehen zwischen 7.30 Uhr und 7.45 Uhr, Erst- und Zweitklässler zwischen 8.20 Uhr und 8.35 Uhr direkt in ihr Klassenzimmer und beschäftigen sich dort still. Für diese Zeit wird eine Lehrkraft im Schulgebäude als Aufsichtsperson eingeteilt.

Schulkinder und Kernzeitenkinder gehen nach dem Unterricht und der Kernzeit am Mittag unverzüglich nach Hause.

Zehn Minuten nach Unterrichtsschluss endet die schulische Aufsichtspflicht.

Bei schlechten Witterungsverhältnissen entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft, ob die SchülerInnen in der Eingangshalle bleiben können. Es liegt im Ermessen der einzelnen Lehrkraft, die Kinder in der großen Pause auf den Hof zu schicken oder im Klassenzimmer bleiben zu lassen. Im letzteren Fall muss die Aufsicht gewährleistet sein.

Während der Unterrichtszeit und den Pausen dürfen die Kinder das Schulgelände nur mit Erlaubnis ihres Lehrers/ ihrer Lehrerin verlassen.

Verhalten im Schulhaus

Im Treppenhaus gehen die SchülerInnen auf der rechten Seite langsam und ohne zu drängeln und zu schubsen die Treppe hoch bzw. herunter.

Das Treppengeländer ist nicht zum Klettern und Rutschen da.

Wegen der Unfallgefahr werden die Pausenspielsachen erst auf dem Schulhof benutzt.

Es ist nicht erlaubt Gegenstände aus den oberen Stockwerken ins EG zu werfen.  

In der Eingangshalle stehen Behälter zum Aufbewahren der Schirme; für Jacken, Mäntel und Turnbeutel gibt es Garderobenhaken.

 

Verhalten im Klassenraum  

Im Klassenzimmer gelten die Klassenregeln.

Kinder dürfen Fenster nur nach Absprache mit dem Lehrer/ der Lehrerin allein öffnen.

Nach Beendigung des Unterrichts räumt jedes Kind seinen Platz auf.

 

Verhalten in der Turnhalle

In der Turnhalle gilt :

Sportkleidung und Turnschuhe werden in den Umkleiden angezogen.

Die Kinder benutzen die Geräte nur nach Absprache mit der Lehrkraft.