Schulordnung
Allgemeines
Deshalb nehmen alle Beteiligten aufeinander Rücksicht und
unterstützen sich gegenseitig.
Alle Einrichtungen, Geräte und Schulsachen werden sorgfältig
behandelt.
Gegenstände, die
die körperliche Sicherheit gefährden können, dürfen nicht in die Schule
mitgebracht werden. Spielzeugpistolen ohne Munition dürfen jedoch zu Fasching
mitgebracht werden.
Kann ein Schulkind nicht am Unterricht teilnehmen, wird die
Schule möglichst umgehend persönlich, telefonisch, schriftlich (evtl. auch
e-mail oder Fax) oder über MitschülerInnen benachrichtigt.
Beurlaubungen müssen vorher von der Schule genehmigt sein.
Empfehlungen für den Schulweg
Auf dem Schulweg nehmen alle Kinder aufeinander Rücksicht,
sie bedrohen und schlagen sich nicht.
Für einen sicheren Schulweg ist es wichtig, die
Verkehrsregeln zu beachten und Straßen, wenn möglich an durch Ampeln
gesicherten Überwegen zu überqueren (z. B Verdistr.).
Verhalten auf dem Schulgelände und in der großen Pause
Der Parkplatz und die Auffahrt gehören nicht zum Schulweg
und sind auch kein Spielplatz, denn einparkende und herausfahrende Autos können
Kinder gefährden.
Wir wollen so weit wie möglich Müll vermeiden und benutzen
Vesperdosen und Trinkflaschen. Ansonsten werfen wir Müll nur in die dafür
vorgesehenen Behälter.
Für das Fußballspielen ist der Bolzplatz vorgesehen. Der
Benutzerplan hängt in der Pausenhalle.
Bei Regenwetter verbleibt das Pausenspielzeug im
Klassenzimmer.
Wegen der Verletzungsgefahr ist Schneeballwerfen und
Schleifen sowie auch Klettern auf Gittern und Mauern (besonders in der Auffahrt)
nicht erlaubt.
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit der sogenannten
Klassenöffnungszeit: Dritt- und Viertklässler gehen zwischen 7.30 Uhr und 7.45
Uhr, Erst- und Zweitklässler zwischen 8.20 Uhr und 8.35 Uhr direkt in ihr
Klassenzimmer und beschäftigen sich dort still. Für diese Zeit wird eine
Lehrkraft im Schulgebäude als Aufsichtsperson eingeteilt.
Schulkinder und Kernzeitenkinder gehen nach dem Unterricht
und der Kernzeit am Mittag unverzüglich nach Hause.
Zehn Minuten nach Unterrichtsschluss endet die schulische
Aufsichtspflicht.
Bei schlechten Witterungsverhältnissen entscheidet die
aufsichtsführende Lehrkraft, ob die SchülerInnen in der Eingangshalle bleiben
können. Es liegt im Ermessen der einzelnen Lehrkraft, die Kinder in der großen
Pause auf den Hof zu schicken oder im Klassenzimmer bleiben zu lassen. Im
letzteren Fall muss die Aufsicht gewährleistet sein.
Während der Unterrichtszeit und den Pausen dürfen die Kinder das Schulgelände nur mit Erlaubnis ihres Lehrers/ ihrer Lehrerin verlassen.
Verhalten im Schulhaus
Im Treppenhaus gehen die SchülerInnen auf der rechten Seite
langsam und ohne zu drängeln und zu schubsen die Treppe hoch bzw. herunter.
Das Treppengeländer ist nicht zum Klettern und Rutschen da.
Wegen der Unfallgefahr werden die Pausenspielsachen erst auf
dem Schulhof benutzt.
Es ist nicht erlaubt Gegenstände aus den oberen Stockwerken
ins EG zu werfen.
In der Eingangshalle stehen Behälter zum Aufbewahren der
Schirme; für Jacken, Mäntel und Turnbeutel gibt es Garderobenhaken.
Verhalten im Klassenraum
Kinder dürfen Fenster nur nach Absprache mit dem Lehrer/ der
Lehrerin allein öffnen.
Nach Beendigung des Unterrichts räumt jedes Kind seinen
Platz auf.
Verhalten in der Turnhalle
In der Turnhalle gilt :
Sportkleidung und Turnschuhe werden in den Umkleiden
angezogen.
Die Kinder benutzen die Geräte nur nach Absprache mit der
Lehrkraft.